Bund stellt Ländern zusätzlich 1,126 Milliarden Euro zur Verfügung
Der Deutsche Bundestag wird am heutigen Donnerstag den Gesetzentwurf zum weiteren quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung verabschieden. Weitere 1,126 Milliarden Euro für den Kita-Ausbau stellt der Bund den Ländern und Kommunen zur Verfügung. Dazu erklärt der familienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marcus Weinberg:
„Mit dem Gesetz wird der Weg geebnet, den Ländern und Kommunen die notwendigen und fehlenden Mittel für den weiteren Ausbau von Plätzen für die Kindertagesbetreuung bereitzustellen. Wir erweitern damit die Möglichkeiten dafür, dass Eltern frei und selbstbestimmt entscheiden können, ob sie ihr Kind in die liebevollen Hände von Erzieherinnen und Erziehern geben, oder es selbst betreuen. Ein wichtiger Punkt für die Union ist, dass mit diesem Maßnahmenpaket in Höhe von 1,126 Milliarden Euro auch Betreuungsplätze für Kinder bis zum Schuleintrittsalter erfasst werden sollen. Eltern wollen eine durchgängige qualitativ hochwertige Betreuung ihrer Kinder auch im Übergang zur und während der Schulzeit. Wir als Union fühlen uns den Bedarfen der Familien verpflichtet.
Besonders wichtig war CDU/CSU, dass nicht nur der Ausbau von Betreuungsplätze gefördert wird, sondern auch die Einrichtung von beispielsweise Sporträumen, Küchen, barrierefreier Ausstattung oder Räumen für Elterngespräche. Die Bewilligungsfristen werden im Gesetz gegenüber dem ursprünglich vorgelegten Regierungsentwurf noch einmal um ein Jahr auf den 31.12.2019 verlängert. Die Länder erhalten so ausreichend Zeit zum Mittelabruf und können das Betreuungsangebot entsprechend der regional unterschiedlichen und auch innerstädtisch zum Teil stark differierenden Nachfrageentwicklung zielgenau und damit bedarfsgerecht ausgestalten.
Das Gesetz ist ein Resultat nachhaltiger Familienpolitik, für die die CDU/CSU steht.“
Hintergrund:
Mit diesem Gesetz wird das vom Bund 2007 eingerichtete „Sondervermögen Kinderbetreuungsausbau“ um 1,126 Milliarden Euro aufgestockt. 2017 werden Bundesmittel in Höhe von 226 Millionen Euro und 2018 bis 2020 Mittel in Höhe von jährlich 300 Millionen Euro zugeführt. Das Gesetz soll rückwirkend zum 1. Januar 2017 in Kraft treten, wobei ab dem 1. Juli 2016 begonnene Maßnahmen zugelassen werden. Im Rahmen des Investitionsprogramms können aber auch solche Investitionen gefördert werden, die der Bewegungsförderung, der gesundheitlichen Versorgung, der Umsetzung von Inklusion oder der Familienorientierung dienen.