Für bereits zugelassene Fahrzeuge ändert sich nichts
Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages hat am heutigen Mittwoch das Sechste Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes abschließend beraten. Dazu erklären die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Antje Tillmann sowie der zuständige Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Philipp Murmann:
„Mit dem Gesetz wird ein einheitlicher Stichtag für die Anwendung des neuen Messverfahrens für Zwecke der Kfz-Steuer festgelegt. Die im Rahmen des neuen Testverfahrens ermittelten CO2-Werte sind einheitlich für Neuzulassungen ab dem 1. September 2018 anzuwenden. Für vor dem 1.September 2018 zugelassen Fahrzeuge ändert sich bei der Kfz-Steuer hingegen nichts. Hier bleibt es bei den zuvor festgelegten Emissionswerten. Maßgeblich ist das Datum der Erstzulassung. Die Regelung gibt allen Beteiligten Zeit, sich auf die neuen Regelungen einzustellen.
Die tatsächlichen Auswirkungen auf die Kfz-Steuer werden wir 12 Monate nach Anwendung der neuen Regelungen evaluieren. Derzeit sind keine belastbaren Aussagen zu möglichen Auswirkungen des neuen Messverfahrens auf die Kfz-Steuer möglich. Wir erwarten, dass Hersteller im Hinblick auf das realitätsnähere Verfahren reagieren und ihre Fahrzeuge hinsichtlich des CO2-Ausstoßes verbessern werden.“
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