Aktionsbündnis „Für die Würde unserer Städte“ richtet sich an falsche Ansprechpartner
Vertreter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion haben sich am heutigen Dienstag mit rund 50 Kommunalvertretern getroffen, die sich zu einem Aktionsbündnis „Für die Würde unserer Städte“ zusammengeschlossen haben. Dazu erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Kommunalpolitik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ingbert Liebing:
„Die im sogenannten ‚Kaiserslauterner Appell’ enthaltenen Forderungen der Mitglieder des Aktionsbündnisses ‚Für die Würde unserer Städte‘ sind nachvollziehbar und verständlich. Die in dem Aktionsbündnis zusammengeschlossenen Kommunen tragen einen Großteil der rund 50 Milliarden Euro Kassenkredite, die die Kommunen in Deutschland aktuell belasten. Allerdings richtet sich der Appell an den falschen Adressaten: Anstatt sich mit der Bundesebene über eine auskömmliche Finanzausstattung der Kommunen auszutauschen, sollte das Bündnis die betroffenen Landesregierungen daran erinnern, welche Verantwortung sie für ihre Kommunen haben. Der Bund erfüllt bereits im Rahmen der ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten die Forderungen der betroffenen Kommunen.
Ärgerlich ist, dass diese Bundesunterstützung nicht immer vollständig und zusätzlich bei den Kommunen ankommt. Einige Landesregierungen, darunter auch jene, aus denen sich die Kommunen zum Aktionsbündnis zusammengeschlossen haben, missbrauchen das Bundesengagement, um den eigenen Landeshaushalt zu konsolidieren. Ein Teil der Bundesunterstützung verpufft also. Vor diesem Hintergrund noch mehr Engagement des Bundes zu fordern, ist unredlich.
Die Angriffe des SPD-Fraktionschefs im Landtag Nordrhein-Westfalen gegenüber dem Bund sind daher eine Unverschämtheit und verkennen die tatsächlichen Zuständigkeiten. Mit den Anwürfen gegen den Bundesfinanzminister will die SPD-Landtagsfraktion von den Versäumnissen und Unzulänglichkeiten der eigenen Landesregierung bei der Finanzausstattung der Kommunen ablenken. Statt immer auf den Bund zu schielen, sollten die Länder, aus denen die Mitglieder des Aktionsbündnisses stammen, endlich ihre Hausaufgaben machen und ihrer eigenen Verantwortung für ihre Kommunen gerecht werden.“
Hintergrund:
Der Bundestag zeigt deutlich, dass er den Kommunen einen hohen Stellenwert beimisst. Die Forderung des Kaiserslauterner Appells nach stärkerer inhaltlicher Präsenz der Kommunen bei Plenardebatten wird im Deutschen Bundestag bereits umgesetzt.
Der Bund wird seiner Verantwortung zur Stärkung der kommunalen Finanzkraft gerecht:
- Der Bund hat die Neuordnung der Soziallastenfinanzierung begonnen und entlastet mit der vollständigen Übernahme der Kosten für die Grundsicherung im Alter die Kommunen um über 5,5 Milliarden Euro jährlich – Tendenz steigend. Das ist die größte Kommunalentlastung in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland.
- Der Bund unterstützt die Kommunen in den Jahren 2015/2016 und 2017 mit einer Milliarde Euro jährlich – aufgeteilt auf 50 Prozent Kosten der Unterkunft und 50 Prozent höherer Anteil an der Umsatzsteuer.
- Der Bund unterstützt die Kommunen im laufenden Jahr mit weiteren über 18 Milliarden Euro. Dazu gehören über fünf Milliarden Euro in den Bereich Soziales und frühkindliche Bildung. Außerdem werden die Kommunen von weiteren 12,1 Milliarden Euro Bundesleistungen für die Länder im Bereich Verkehr, Bau und Stadtentwicklung profitieren können.
- Bei der Unterbringung und Betreuung von Asylbewerbern unterstützt der Bund Länder und Kommunen in den kommenden zwei Jahren mit einem Betrag von insgesamt einer Milliarde Euro – davon 500 Millionen Euro im Jahr 2015. Zudem können Kommunen Liegenschaften des Bundes mietzinsfrei zur Unterbringung von Asylbewerbern anmieten. Dies bringt voraussichtlich eine weitere Entlastung in Höhe von 24 Millionen Euro.
- Der Bund wird die Kommunen im Zuge der Reform der Eingliederungshilfe ab 2018 um weitere fünf Milliarden Euro entlasten. Inhaltlich ist es geboten, die Entlastung von der Reform der Eingliederungshilfe abzukoppeln. Denn auch hier melden die Länder Begehrlichkeiten an und haben den Bund aufgefordert, die Träger der Eingliederungshilfe zu entlasten – damit käme ein überwiegender Teil des Geldes bei den Ländern und nicht bei den Kommunen an.