Handlungsbedarf bei Medizin-Apps
Am morgigen Mittwoch findet der 20. Tag gegen den Lärm statt. Dazu erklärt die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Gitta Connemann:
„Jeder fünfte Jugendliche hört zu laut Musik. Das ist ein schleichendes Gesundheitsrisiko für eine ganze Generation. Denn Lärm kann zu bleibenden Schäden wie Hörminderung, Hörsturz oder bleibenden Ohrgeräuschen führen. Deshalb muss das Thema Hören auf die politische Agenda. Wir brauchen Aufklärungskampagnen zu Hörschäden. Schon in den Schulen muss die Aufklärungsarbeit beginnen. Denn Aufklärung wirkt. Gute Vorbilder dafür sind die erfolgreichen Kampagnen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zum Thema Alkohol („Kenn dein Limit“) und Rauchen („rauchfrei!“).
Denn ist der Schaden erst da, ist dieser meist nicht mehr rückgängig zu machen. Wie beim Tinnitus. Zwar werden immer neue Therapien angepriesen. Aber es fehlen eindeutige wissenschaftliche Beweise für deren Wirkung. Dies gilt auch für das vermeintlich neue Zaubermittel der Tinnitus-App. Oberste Priorität bei der Anwendung von medizinischen Behandlungsverfahren müssen immer der medizinische Nutzen für den Patienten und die Patientensicherheit sein.
Im Bereich der digitalen Medizinprodukte und Medizin-Apps besteht deshalb Handlungsbedarf. Hier müssen wir als Gesetzgeber prüfen, ob die die derzeitigen Regelungen und Informationspflichten ausreichen, um den medizinischen Nutzen einer Behandlung und eine umfassende, verständliche und neutrale Information der Verbraucher und Patienten sicherzustellen.“
Druckversion